Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.nicolaischule-zwickau veröffentlichte Webseite der Nicolaischule Zwickau. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann wenden Sie sich gern unter Kontakt an uns.
Als Institution unter der Stadt Zwickau streben wir es an, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).
Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
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- Alternativtexte für grafische Bedienelemente sowie Grafiken und Elemente sind noch nicht überall hinterlegt. Grafiken haben teils einen unverständlichen Alt-Text. (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1)
- Struktur und Information für Beziehungen bilden sich auf einigen Seiten für Überschriften, Listen, gegliederte Inhalte, Tabellenzellen und Formularelemente nicht vollständig und nachvollziehbar im Quellcode ab. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.1)
- Die Reihenfolge von Inhalten innerhalb der Seitenstruktur ist insbesondere bei den Kontaktformularen nicht optimal gelöst. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.2a)
- Über Farben vermittelte Informationen sind insbesondere bei Verlinkungen im Fließtext nur durch Wahrnehmung der Farbe verfügbar sein. (WCAG Erfolgskriterium 1.4.1a)
- Der Kontrast zwischen Textfarbe und Hintergrundfarbe ist an einigen Stellen zu gering. (WCAG 1.4.3a)
- Der Kontrast zwischen Grafiken und Bedienelementen ist an einigen Stellen zu gering. (WCAG 1.4.11a)
- Wesentliche Funktionen oder Inhalte sind teilweise nicht ohne Maus nutzbar. (WCAG Erfolgskriterium 2.1.1)
- Bewegte Inhalte stoppen nicht nach 5 Sekunden bzw. kann die Bewegung nicht unterbrochen oder gestoppt werden. (WCAG Erfolgskriterium 2.2.2)
- Anspringbare Bereiche der Webseite können optimiert und weiter ausgebaut werden. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.1)
- Eine schlüssige Reihenfolge der Tastaturbedienung ist an einigen Stellen nicht gegeben. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.3)
- Einige Verlinkungen und Funktionen haben keine aussagekräftigen Linktexte. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.4)
- Beschriftungen auf der auf der Seite der Unternehmensdatenbank ist nicht aussagekräftig. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.6)
- Die aktuelle Position des Standard-Browserfokus ist an einigen Stellen nicht ersichtlich. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.7a)
- Die sichtbare Beschriftung stimmt nicht an allen Stellen mit dem zugänglichen Namen überein. (WCAG 2.5.3a)
- Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht komplett mit dem lang-Attribut ausgezeichnet. (WCAG Erfolgskriterium 3.1.2)
- Bei fehlerhaften Eingaben im Kontaktformular fehlt der Bezug zwischen Eingabeelement und Fehlermeldung. (WCAG Erfolgskriterium 3.3.1)
- Formularfelder enthalten in wenigen Fällen keine ausreichende Beschriftung. (WCAG Erfolgskriterium 3.3.2)
- Einige Seiten besitzen Syntaxfehler, die die barrierefreie Zugänglichkeit einschränken können. (WCAG Erfolgskriterium 4.1.1)
- Interaktive Bedienelemente wie Links und Schaltflächen haben zum Teil keine programmatisch ermittelbaren Namen und Rollen. (WCAG Erfolgskriterium 4.1.2)
- Statusmeldungen der Inhalte sind über Rollen oder Eigenschaften zum Teil programmatisch nicht ermittelbar und können so von Hilfsmitteltechnologien nicht ausgegeben werden. (WCAG Erfolgskriterium 4.1.3)
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Diese Erklärung wurde am 10. Februar 2022 erstellt.
Feedbackmöglichkeit, Kontakt, Durchsetzungsverfahren
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Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unter www.zwickau.de aufgefallen? Oder möchten Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit auf der Webseite erhalten? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Für Ihr Feedback verwenden Sie bitte unser Kontakt‐Formular.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Webseiten benachteiligt zu sein oder von uns keine zufriedenstellende Antwort zu Anfragen bezüglich der Barrierefreiheit der Webseite erhalten zu haben, können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Presse- und Oberbürgermeisterbüro
Büroleiter & Pressesprecher