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Mein Kind wird eingeschult

Stand: 29.06.2023

 

 

 

 

Informationen für Schulanfänger

 

Für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. Juni 2018 geboren sind, beginnt mit dem Schuljahr 2024/2025 nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen die Schulpflicht (vgl. § 27 Abs. 1 SächsSchulG).

Diese Kinder sind durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten bei einer Grundschule ihres Schulbezirkes persönlich anzumelden (vgl. §§ 25, 31 Abs. 1 SächsSchulG).

Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

Die Anmeldungen für das Schuljahr 2024/2025 finden an unserer Schule vom 28. August bis 31. August 2023

wie folgt statt:

Montag, 28.08.2023               09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Dienstag, 29.08.2023            09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr

Mittwoch, 30.08.2023            09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Donnerstag, 31.08.2023       09.00-12.00 Uhr und 13:00 Uhr-16.00 Uhr

 

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

  • die Geburtsurkunde des Kindes oder ein entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes
  • Personalausweis der Sorgeberechtigten
  • Negativbescheinigung bei Alleinsorgeberechtigten
  • Anmeldeformular
  • Schweigepflichtsentbindung Kita-Schule

Bei Verhinderung ist mit unserem Sekretariat ein anderer Termin zu vereinbaren.

Rückstellung:

Kinder, die im letzten Schuljahr durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, müssen erneut an der zuständigen Grundschule angemeldet werden.

Immer im April vor der Anmeldung können Sie gerne zu unserem Informations-Elternabend an die Nicolaischule kommen. Dort teilen wir Ihnen alles Wichtige zu unserer Schule und der Anmeldung mit und beantworten natürlich gerne Ihre Fragen. Der Termin für diesen Elternabend wird über die Kindergärten und hier auf der Homepage bekanntgegeben.

Aufnahme an die Nicolaischule:

Im Juni 2024 erhalten im Freistaat Sachsen einheitlich alle Eltern einen Bescheid zur Aufnahme an einer Grundschule. Den genauen Termin legt jedes Jahr das Kultusministerium fest.

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